Der Schutz personenbezogener und sonstiger sensibler Daten genießt oberste Priorität.
Die Anforderungen des AI Act werden auf allen relevanten Ebenen erfüllt.
Mit dem Go-Live der NIS-2 Richtlinie werden entsprechende Maßnahmen verankert.
Wir sind bereit, Verantwortung in Form von Haftung zu übernehmen.
Lange bevor der AI Act in Brüssel verhandelt wurde, galt für uns: Nur Systeme, deren Verhalten nachvollziehbar und überprüfbar ist, sind verantwortbar. Deshalb trennen unsere Denkmaschinen seit Beginn strikt zwischen Modell, Logik und Datenfluss. Diese Struktur ermöglicht technische Prüfbarkeit, organisatorische Kontrolle und rechtliche Klarheit – nicht, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es vernünftig ist.
Der AI Act wird verlangen, dass Trainingsdaten, Herkunft und Systemverhalten dokumentiert sind. Das ist kein Problem, wenn man Transparenz nicht nachrüstet, sondern aktiv konstruiert. Unsere Denkmaschinen ermöglichen es, nur solche Modelle zu betreiben, deren Herkunft nachvollziehbar ist – egal ob Open-Weight oder Closed-Source. Entscheidungen, Prompts, Policies und Datenpfade sind jederzeit einsehbar.
Gute Regulierung verlangt, was verantwortungsvolle Ingenieure ohnehin tun: Systeme so zu bauen, dass sie erklärbar, auditierbar und steuerbar bleiben. Deshalb ist der EU AI Act für uns keine Einschränkung – sondern eine willkommene Bestätigung unseres Architekturansatzes.